Evangelische Erwachsenenbildung Thüringen

"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT

Noch bis zum 15. Mai 2022 Unterrichtsstunden abrechnen


Die Antragsfrist zur Abrechnung von Bildungsveranstaltungen für Erwachsene aus dem vergangenen Jahr 2021 ist auf den 15. Mai verschoben worden. Evangelische Kirchengemeinden, Einrichtungen, Werke und kirchliche Initiativen aus dem evangelischen Raum in Thüringen können bis zu diesem Stichtag noch Anträge auf Regelförderung stellen.

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland ist ein wichtiger und anerkannter Akteur in der öffentlichen Bildung. Neben den Schulen und der Jugendbildung fördert der Freistaat Thüringen auch die Erwachsenenbildung. Damit das auch zukünftig so bleibt, ist es Aufgabe der Evangelischen Erwachsenenbildung Thüringen, möglichst viele Veranstaltungen gegenüber dem Bildungsministerium sichtbar zu machen.

Bitte rechnen Sie alle Ihre Veranstaltungen aus dem Jahr 2021 möglichst bis 15. Mai 2022 noch bei uns ab. Sie erhalten für Ihre gemeldeten Unterrichtseinheiten aus 2021 eine Förderung des Freistaats Thüringen nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz! Die erhaltenen Gelder können Sie frei in Ihrer weiteren Bildungsarbeit verwenden; einen Verwendungsnachweis brauchen Sie nicht zu erstellen.

Die Abrechnung ist unkompliziert: ein ausgefülltes kurzes Antragsformular pro Veranstaltung bzw. pro Kurs genügt. Die Vorlage von Teilnehmerlisten ist nicht mehr erforderlich.

Zum Antragsformular und allen Informationen zur Regelförderung 

Beachten Sie auch unsere weiteren Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter bzw. den Projektfonds!