"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT
Die Antragsfrist zur Abrechnung von Bildungsveranstaltungen für Erwachsene aus dem Jahr 2025 läuft ab. Kirchengemeinden, Einrichtungen, Werke und weitere Initiativen aus Thüringen können Anträge auf Regelförderung stellen.
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland ist ein wichtiger und anerkannter Akteur in der öffentlichen Bildung. Neben den Schulen und der Jugendbildung fördert der Freistaat Thüringen auch die Erwachsenenbildung. Damit das auch zukünftig so bleibt, ist es Aufgabe der Evangelischen Erwachsenenbildung Thüringen, möglichst viele Veranstaltungen gegenüber dem Bildungsministerium sichtbar zu machen.
Bitte rechnen Sie Ihre im Jahr 2025 durchgeführten Veranstaltungen möglichst bis Ende März 2026 (spätestens jedoch bis Ende April) bei uns ab. Sie erhalten für Ihre gemeldeten Unterrichtseinheiten eine Förderung des Freistaats Thüringen nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz. Die erhaltenen Gelder können Sie frei in Ihrer weiteren Bildungsarbeit verwenden; einen Verwendungsnachweis brauchen Sie nicht zu erstellen.
Die Abrechnung ist unkompliziert: ein ausgefülltes kurzes Antragsformular pro Veranstaltung bzw. pro Kurs genügt. Die Vorlage von Teilnehmerlisten ist nicht mehr erforderlich.
Zu den Antragsformularen und allen Informationen zur Regelförderung und Weiterbildungsförderung!
Beachten Sie auch unsere weitere Fördermöglichkeit für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden!
Fon 036202 752 662
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