"Bilde dich selbst, und dann wirke auf andere durch das, was du bist." WILHELM VON HUMBOLDT
Das Leitungsteam der EEBT trifft zeitnah nach Eingang des Antrags die Entscheidung über die Vergabe der Projektförderung. Wenn die zur Verfügung stehenden Mittel im Laufe des Jahres aufgebraucht sind, kann keine Förderung mehr gewährt werden.
Der Förderbetrag wird als Vorschuss auf die Abrechnung gewährt und zu Beginn des Projektes ausgezahlt. Die Projektmittel müssen innerhalb des beantragten Jahres eingesetzt und bis spätestens 31. Dezember verbraucht sein. Nicht verbrauchte Mittel sind zurückzuzahlen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.