Bildungsveranstaltungen oder Bildungselemente von Maßnahmen.
Die Veranstaltungen müssen eine erwachsenenpädagogische Struktur und Zielstellung sowie deutlichen Bildungscharakter haben (Thema, Zielformulierung etc.).
Gefördert werden Veranstaltungen, wenn innerhalb Thüringens mindestens 8 Personen ab 16 Jahren daran teilnehmen (ohne ReferentInnen). Außerhalb Thüringens müssen zudem mindestens 5 Teilnehmende aus Thüringen kommen.
Die Veranstaltungen müssen nachweislich öffentlich angekündigt werden (Presse, Programmheft, Plakat, Flyer, Website etc.).
Die Förderung von Seminaren und Bildungsreisen orientiert sich am tatsächlichen Programm. Dieses sollte daher immer mit eingereicht werden. Andernfalls gibt es eine Pauschalförderung, die unter Umständen geringer ausfällt.
Gefördert wird nur, wenn die Maßnahme nicht anderweitig kostendeckend öffentlich bezuschusst wird. Eigene Überschusserwirtschaftung (z.B. durch Teilnehmerbeiträge) schließt eine Förderung nicht aus.
Nicht gefördert werden
kulturelle Darbietungen, wie Konzerte, Freizeitvergnügungen oder Ähnliches
Gottesdienste, Andachten, Mitarbeiterkreise, Chor- oder Orchesterproben und Ähnliches
Bildungsveranstaltungen, die bereits anderweitig kostendeckend öffentlich bezuschusst werden (öffentlich bezuschusst bedeutet, dass für das Projekt weitere Drittmittel aus Kommune, Land, Bund oder EU bezogen werden; Drittmittel von Kirchen, Stiftungen, Sponsoringpartnern aus der freien Wirtschaft etc. sind zulässig)